Schweizer Nummernschilddomizilierung für Autos

Der Service richtet sich an Einwohner von Ländern der Europäischen Union, die unter den gesetzlich vorgesehenen Bedingungen und innerhalb der gesetzlichen Fristen in ihrem Wohnsitzland mit einem Fahrzeug mit schweizerischem Kennzeichen reisen möchten (z. B.: Freiberufler, Freiberufler oder Grenzgänger). .

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs Nr. C-274/20 vom 16. Dezember 2021 zur Analyse der Bestimmungen von Art. 63 AEUV festgelegt, dass die Regierung eines EU-Landes keine Vorschriften erlassen darf, die einem ständigen Einwohner desselben EU-Landes, das die restriktive Regel erlassen hat, unter bestimmten Bedingungen verbieten oder daran hindern, ein Fahrzeug zu benutzen, das in einem anderen EU-Land oder einem der Europäischen Union angehörenden Land zugelassen ist Wirtschaftsraum.

Damit Sie sich besser auf Ihre Arbeit konzentrieren können, erledigen wir für Sie die schweizerischen Behörden- und Versicherungsformalitäten für Ihr Fahrzeug mit Schweizer Kennzeichen.

Mietoptionen sind ebenfalls verfügbar.

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